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Datenschutz
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Einverständniserklärung
Mit dem Abruf dieser Website erklärt der Nutzer sein Einverständnis mit den hier formulierten Nutzungsbedingungen.
2009 Edita Berger und Elisabeth Reisch
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Aufträge an und Verträge mit Edita Berger bzw. Elisabeth Reisch / iBUT
1. Geltung
1.1 Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Schulungen, Coachings, Beratungsangebote und Dienstleistungen von Edita Berger und Elisabeth Reisch (nachfolgend Dienstleisterinnen genannt) und für sämtliche Verträge mit ihren Kunden, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Beratungsleistungen.
1.2. Durch die Annahme eines Auftrages wird zwischen der jeweiligen Dienstleisterin und dem Auftraggeber ein Dienstleistungsvertrag geschlossen. Dieser erkennt diese Bedingungen mit der Beauftragung der jeweiligen Dienstleisterin an.
1.3. Soweit Beratungsverträge oder (andere) -angebote der jeweiligen Dienstleisterin schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.
2. Vertragsschluss
Angebote und Kostenvoranschläge der Dienstleisterinnen sind unverbindlich, es sei denn, es sind andere Absprachen ausdrücklich zugesagt worden.
Auftragserteilungen des Kunden sind mündlich, z.B. per Telefon, und/oder schriftlich per Brief, Telefax, E-Mail möglich.
Das Übermittlungsrisiko, insbesondere für eine unklare, unvollständige oder sonstig fehlerhafte Übertragung von Angaben der Auftragserteilung trägt der Kunde.
Die Beauftragung/Auftragserteilung durch den Kunden ist für ihn mit Absendung an die jeweilige Dienstleisterin verbindlich. Dabei genügt der elektronische Zugang.
3. Datenschutz
Persönliche Kundendaten werden streng vertraulich behandelt und in keinster Form an Dritte übergeben, die nicht direkt mit der Auftragsbearbeitung involviert sind.
Im Übrigen finden die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes Anwendung (TDDSG).
4. Urheberrecht und Nutzungsrechte
4.1. Alle Texte, Konzepte, Entwürfe und Lehrinhalte unterliegen dem Urheberrecht. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Der Kunde erlangt nicht das Eigentum an Konzepten und Entwürfen.
Vorschläge des Kunden oder seine sonstige unterstützende Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht, da die Kreationsleistung ausschließlich von der Dienstleisterin erbracht wird.
4.2. Konzepte und Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der jeweiligen Dienstleisterin weder im Original noch in irgendeiner Verwertungsform verändert werden. Jede Nachahmung, Bearbeitung oder Veränderung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig und wird widersprochen. Rechteübertragungen erfolgen mangels abweichender Vereinbarung in nicht exklusiver Form, ohne das Recht zur Weiterlizenzierung nach Maßgabe des jeweils vorausgesetzten Nutzungszwecks. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
4.3. Die jeweilige Dienstleisterin hat mangels abweichender, vergütungspflichtiger Vereinbarung das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden und zum Zwecke der Eigenwerbung eine öffentlich zugängliche Referenzliste zu führen.
4.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Auftragnehmerin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/ Verbreitung des Werkes eine Haftung der Dienstleisterinnen – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt die jeweilige Dienstleisterin zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere jener auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
5. Rechnungsstellung, Zahlung
5.1. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage individueller Abreden, andernfalls nach den allgemeinen Leistungs - und Preislisten der Dienstleisterinnen und im Übrigen nach den üblichen Tarifen.
5.2. Werden Dienstleistungen später abweichend von den ursprünglichen Abreden oder in größerem Umfang als vorgesehen geleistet, so ist die jeweilige Dienstleisterin berechtigt, die Vergütung für den zusätzlichen Arbeitsaufwand nachträglich in Rechnung zu stellen.
5.3. Sämtliche Tätigkeiten, die die jeweilige Dienstleisterin für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
5.4. Die Dienstleisterinnen sind berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall monatlich im nachhinein dem Kunden in Rechnung zu stellen.
5.5. Für die Rechnungen der Dienstleisterinnen gilt eine Zahlungsfrist von 7 Werktagen. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs sind die Dienstleisterinnen berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen.
5.6. Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die jeweilige Dienstleisterin berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.
5.7. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz der Urheberrechte, Ziffer IV. der Dienstleisterbedingungen berechtigt die Dienstleisterinnen zur Forderung einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung; ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Kostenvoranschlag, hilfsweise die übliche Vergütung als vereinbart.
5.8 Die Auftragnehmerinnen sind berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln.Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerinnen ausdrücklich einverstanden.
6. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit
6.1 Die jeweilige Dienstleisterin kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte schriftlich vereinbarte Termine als Fixtermine vereinbart sind und die Dienstleisterin die Verzögerung bzw. Nichterfüllung von Terminen zu vertreten hat.
Nicht zu vertreten hat die jeweilige Dienstleisterin beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall von Terminen, (wozu auch eine nicht rechtzeitige Terminabsage durch den Kunden gehört), höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.
Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die Dienstleisterinnen mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von der jeweiligen Dienstleisterin verursacht worden sind.
6.2 Terminabsagen von Coachings und Beratungsangeboten sind kostenfrei, wenn sie bis spätestens 24 Stunden vor Beratungsbeginn telefonisch eingegangen sind.
Terminabsagen/Umbuchungen von Schulungs-/ Trainingsterminen sind kostenfrei, wenn sie bis spätestens 10 Werktage vor Kursbeginn schriftlich eingegangen sind.
Für Terminabsagen/Umbuchungen, die weniger als 10 Werktage vor Kursbeginn eingehen, werden Stornogebühren von 50 % des Kurspreises, bzw. des Dienstleistungshonorars fällig.
Für Terminabsagen/Umbuchungen, die weniger als 5 Werktage vor Kursbeginn eingehen oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers werden Stornogebühren von 100 % des Kurspreises, bzw. des Dienstleistungshonorars fällig.
Terminabsagen bei Schulungs- und Kursangeboten sind schriftlich vorzunehmen.
Telefonische Absagen genügen hier nicht.
Dem Kunden wird statt der Stornierung das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson für die Teilnahme an dem von ihm gebuchten Seminar bzw. Training zu stellen. Die Pflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt.
6.3 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die jeweilige Dienstleisterin berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinn von Abschnitt 5.1 die Leistung der jeweiligen Dienstleisterin dauerhaft unmöglich, so wird die Dienstleisterin von ihren Vertragspflichten frei.
6.4 Soweit Pflichtverletzungen im Sinne von § 280 BGB von der jeweiligen Dienstleisterin zu vertreten sind, gilt ergänzend Abschnitt 6.
6.5 Rechtliche und steuerliche Beraterleistungen werden durch die Dienstleisterinnen nicht erbracht.
7. Haftung
7.1 Die jeweilige Dienstleisterin haftet für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit sie von der Dienstleisterin vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
7.2 Schadenersatzansprüche des Kunden können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem den Anspruch begründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Der Kunde hat im Streitfall jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen ist.
7.3 Die Zusammenarbeit beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Kunde sollte bereit sein, seine Handlungsweisen und Auffassungen selbstkritisch zu hinterfragen. Ein aus der Dienstleistung resultierender Erfolg hängt maßgeblich von der aktiven Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde erkennt an, dass der Erfolg aller Schritte in Training und Coaching seinem eigenen Verantwortungsbereich unterliegt.
Das Erreichen zuvor formulierter Ziele kann daher nicht garantiert werden.
8. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden
8.1 Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen der Dienstleisterinnen gilt nur deutsches Recht.
8.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
7.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber den Dienstleisterinnen keine Wirkung, selbst wenn die Dienstleisterinnen ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widersprechen. Es sei denn die Dienstleisterinnen haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Hamburg/Gifhorn.
9.2 Gerichtsstand für alle Klagen gegen die Dienstleisterinnen ist Hamburg/Wolfsburg. Für Klagen der Dienstleisterin gegen den Kunden ist Hamburg/Wolsburg gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.



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